F RWM ausgelöster Rauchwarnmelder

Einsatzort Details

Korbach, Brauberg
Datum 13.09.2020
Alarmierungszeit 19:15 Uhr
Einsatzende 19:50 Uhr
Einsatzdauer 35 Min.
Alarmierungsart Funkmeldeempfänger (FME)
Einsatzleiter Sascha Franken (stellv. SBI)
eingesetzte Kräfte

Feuerwehr Korbach
Polizei
    Brandeinsatz

    Einsatzbericht

    Zu einem schon mittlerweile bekannten Einsatzstichwort (F-RWM) wurden die Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung am frühen Abend des 13. Septembers gegen 19.15 Uhr von der Leitstelle Waldeck-Frankenberg alarmiert.

    Da es sich bei der anzufahrenden Adresse um ein Mehrfamilien-Fachwerkhaus in der engen Korbacher Altstadt handelte, machte sich bei den Einsatzkräften schon eine gewisse "Unruhe" ob des Einsatzstichwortes bemerkbar.

    An der Einsatzadresse angekommen, nahmen bei der Erkundung einige Mitbewohner der Liegenschaft die Feuerwehrkräfte in Empfang. Die Bewohner hatten aufgrund eindeutiger Rauchmelder Signale aus der Dachgeschosswohnung den Notruf zur Leitstelle abgesetzt.

    Ihre zwischenzeitlich eigenen Bemühungen, die Bewohner oder einen Berechtigten der Wohnung ausfindig zu machen, führten jedoch zu keinem Ergebnis.

    Aus diesem Grunde entschloss sich die Einsatzleitung, die Wohnung mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Mitteln zu öffnen.

    Die zwischenzeitlich eingetroffene Polizei begleitete diese Maßnahmen.

    In der Wohnung wurden nun die installierten Rauchwarnmelder auf ihre Auslösung und einen evtl. Grund hierfür überprüft.

    Da kein Schadensereignis festgestellt werden konnte, wurde der Leitstelle anschließend "Entwarnung" gemeldet, und die Einsatzstelle mit einer wieder verschlossenen Wohnungstüre an die Polizei übergeben.

    Nach einer guten Stunde verließen die Kräfte die Einsatzstelle und stellten im heimischen Stützpunkt ihre Einsatzbereitschaft wieder her.

    Im Zusammenhang mit dem oben genannten Einsatz, weist die Feuerwehr nochmals darauf hin, dass seit dem Jahr 2015 nach der Hessischen Bauordnung (HBO) eine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsgebäude besteht. Hiernach müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure von Aufenthaltsräumen in bestehenden Wohnungen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet sein.

    Diese Rauchwarnmelder sind einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

     
    Go to top