F RWM

Einsatzort Details

Korbach, Friedrich-Bangert-Straße
Datum 25.09.2021
Alarmierungszeit 12:57 Uhr
Einsatzende 13:50 Uhr
Einsatzdauer 53 Min.
Alarmierungsart Funkmeldeempfänger (FME)
eingesetzte Kräfte

Feuerwehr Korbach
Brandeinsatz

Einsatzbericht

Zu einem schon mittlerweile bekannten Einsatzstichwort (F - RWM) wurden die Kameradinnen und Kameraden des Löschzugs am Mittag des 25. Septembers gegen 13.00 Uhr von der Leitstelle Waldeck-Frankenberg alarmiert.

Da es sich bei der anzufahrenden Adresse um ein Ausbildungs- und Wohnheim im näheren, räumlichen Bereich des Stadtkrankenhauses handelte, machte sich bei den Einsatzkräften schon eine gewisse "Unruhe" ob des Einsatzstichwortes und der zeitlichen Meldung am Wochenende bemerkbar.

An der Örtlichkeit angekommen, konnte von der Einsatzleitung und den eintreffenden Kräften zwar ein deutlicher Alarmton eines Rauchwarnmelders vernommen werden, jedoch war der eigentliche Ursprung des Alarmes zunächst nicht eindeutig zu lokalisieren.

Hinzu kam noch, dass das Gebäude verschlossen, und auch auf mehrfaches Klingeln an der Eingangstüre sich niemand meldete.

Aus diesem Grunde entschloss sich die Einsatzleitung, das Gebäude mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Mitteln zu öffnen.

Fündig wurde der Angriffstrupp im Flur des Obergeschosses. Einer der hier installierten Rauchwarnmelder gab das bereits vor dem Haus hörbare Signal ab.

Da kein Schadensereignis festgestellt werden konnte, wurde der Leitstelle Waldeck-Frankenberg anschließend "Entwarnung" gemeldet, und die Einsatzstelle an den mittlerweile eingetroffenen Mitarbeiter des zuständigen Hausmanagements des Stadtkrankenhauses übergeben.

Nach einer guten Stunde verließen die Kräfte die Einsatzstelle und stellten im heimischen Stützpunkt ihre Einsatzbereitschaft wieder her.

Im Zusammenhang mit dem oben genannten Einsatz, weist die Feuerwehr nochmals darauf hin, das seit dem Jahr 2015 nach der Hessischen Bauordnung (HBO) eine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsgebäude besteht. Hiernach müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure von Aufenthaltsräumen in bestehenden Wohnungen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet sein.

Diese Rauchwarnmelder sind einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

 

sonstige Informationen

Einsatzbilder

 
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